Naturrechtliche Kelsenverfassung (Reine Rechtslehre) mit Staatsgrundgesetz (Freizügigkeit) 1920. Wahlrecht: wie in der Verfassung festgeschrieben, Einzelabgeordnete als Fundament der parlamentarischen Demokratie – direktes unmittelbares Wahlrecht zu wählen und gewählt zu werden, freies Mandat; Abgeordnetenförderung, Landeswahlkreise; Abschaffung: Wahl-Parteien, Listenwahlrecht, Abstimmungszwang, Parteienförderung, wahlkreisüberschreitendes Verhältniswahlrecht, Briefwahl. Volksabstimmung: verpflichtende Volksabstimmung für Verfassungsregeln, Raumordnung, Natur- & Lebensschutz in Bund & Ländern; Volksbegehrenitiative 1% für verbindliche Volksabstimmung über Gesetze, Staatsverträge, generelle Verwaltungsregeln (Verordnungen), Ministerverantwortung, Wahlen in Bund & Ländern; verbindliche Volksbefragung. Parlament: Einkammernsystem (Direktwahl). Regierung: Direktwahl der Regierung Minister & Staatssekretäre sowie des Bundespräsidenten als Heeresoberbefehlshaber und Vizepräsidenten. Gerichtsbarkeit: Direktwahl der obersten Richter; Rechnungsgerichtshöfe in Bund & […]